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19.04.2015
Das sogenannte Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gewährt den Parteien des Nordatlantikvertrags Umsatzsteuervergünstigungen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Regelfall ist sogar eine Steuerbefreiung für die Truppen im Zusammenhang mit ihrer...weiter
13.08.2014
Nach dem sogenannten Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut werden den Parteien des Nordatlantikvertrags in der Bundesrepublik Deutschland Umsatzsteuervergünstigungen gewährt. Im Regelfall ist sogar eine Steuerbefreiung vorgesehen. Die Vergünstigung...weiter
15.11.2015
Für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durch NATO-Streitkräfte in Deutschland gilt eine besondere Steuerbefreiung. Dies ergibt sich aus dem Zusatzabkommen zum sogenannten NATO-Truppenstatut. Danach können die in Deutschland stationierten...weiter
25.01.2016
Das Umsatzsteuergesetz sieht zwei Arten von Steuerbefreiungen vor: die sogenannten echten und die unechten Steuerbefreiungen. Diese unterscheiden sich durch das Recht auf Vorsteuerabzug: Bei einer echten Steuerbefreiung kann der Unternehmer aus...weiter